Neue Vergütungssystematik für Hausärzte
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine zentrale Änderung im EBM-System in Kraft:
Die bisherige GOP 03040 („Vorhaltepauschale“) wird grundlegend neu geregelt. Ziel ist eine stärkere Leistungsorientierung in der hausärztlichen Versorgung – verbunden mit einer differenzierten Vergütung, die Qualität und Kontinuität honoriert.
Hintergrund: Warum die Änderung der Vorhaltepauschale kommt
Mit der Reform der GOP 03040 setzt der Bewertungsausschuss auf ein Anreizsystem, das den Versorgungsaufwand hausärztlicher Praxen genauer abbildet. Anstelle einer pauschalen Vergütung wird künftig berücksichtigt, in welchem Umfang Praxen bestimmte qualitätsrelevante Kriterien erfüllen. Die Grundlage bildet der Beschluss des Bewertungsausschusses vom Juni 2025, der in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) getroffen wurde.
Die wichtigsten Änderungen ab 2026 im Überblick
- Die GOP 03040 sinkt von bislang 138 auf 128 Punkte.
- Die Leistung bleibt extrabudgetär vergütet.
- Neu ist eine Zuschlagssystematik, die auf zehn definierten Qualitätskriterien basiert.
Das Zuschlagssystem im Überblick
| Erfüllte Kriterien | Punkte | Vergütung (ca.) |
|---|---|---|
| 0–1 Kriterien | 128 Punkte | 16,31 € |
| 2–7 Kriterien | 138 Punkte | 17,58 € |
| 8–10 Kriterien | 158 Punkte | 20,13 € |
Neue Regelungen und Zuschlagslogik
Zusätzlich zur neuen Staffelung gelten ab 2026 folgende Anpassungen:
- Abschlag bei niedriger Impfquote:
Wird in einem Quartal weniger als 10 Mal geimpft, erfolgt ein Abzug von 40 %. - Aufschlag bei hoher Fallzahl:
Ab > 1.200 Fällen pro Quartal werden +9 Punkte gewährt. - Abschlag bei niedriger Fallzahl:
Unter 400 Fällen pro Quartal werden –13 Punkte abgezogen.
Diese Systematik soll eine gleichmäßig hohe Versorgung fördern und zugleich die Wirtschaftlichkeit sichern.
Sonderregelungen für Schwerpunktpraxen
Bestimmte hausärztliche Praxen mit besonderen Patientengruppen profitieren automatisch:
- Automatischer Zuschlag: +10 Punkte
- Keine Impf-Abschlagsregelung
- Berechtigt sind Praxen mit ≥ 20 % Patientinnen und Patienten aus folgenden Bereichen:
- Diabetologie
- HIV-Versorgung
- Substitutionsbehandlung
Damit wird die spezifische Versorgungskompetenz solcher Praxen gezielt berücksichtigt.
Diese 10 Qualitätskriterien entscheiden über Ihren Zuschlag
- Hausbesuche und Pflegeheimbesuche (mind. 5%):
GOP 01410, 01411, 01412, 01413, 01415, 01721, 03062, 03063, 38100, 38105 - Geriatrische/palliativmedizinische Versorgung (mind. 12%):
GOP der EBM-Abschnitte 3.2.4, 3.2.5 und 37.3, 30980, 30984 - Pflegeheim-Kooperation (mind. 1%):
GOP des EBM-Abschnittes 37.2 - Schutzimpfungen:
Q1-Q3: Mind. 7%
Q4: Mind. 25% (gemäß Anlage 1 der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA) - Kleinchirurgie/Wundversorgung (mind. 3%):
GOP 02300, 02301, 02302, 02310, 02311, 02312, 02313, 31600 - Ultraschalldiagnostik (mind. 2%):
GOP 33012 (Abdomen), 33042 (Schilddrüse) - Hausärztliche Basisdiagnostik (mind. 3%):
GOP 03241, 03321, 03322, 03324, 03330
(Langzeitblutdruckmessung, Langzeit-EKG, Belastungs-EKG, Spirographie) - Videosprechstunde (mind. 1%):
GOP 01450 - Zusammenarbeit:
Erfüllt durch BAG oder Teilnahme an Qualitätszirkeln - Sprechstundenzeiten:
Mindestens 14-tägig nach 15 Uhr (Mittwoch/Freitag) oder vor 8 Uhr/nach 19 Uhr an einem Werktag
Fazit: Vorbereitung auf die neue Vorhaltepauschale lohnt sich
Die Neuregelung der GOP 03040 ab 2026 bringt eine klare Struktur, aber auch mehr Dokumentations– und Kontrollaufwand mit sich. Hausärztinnen und Hausärzte sollten schon jetzt prüfen, welche Kriterien sie aktuell erfüllen, wo Nachweise fehlen, und wie sich die eigene Abrechnung ab 2026 optimieren lässt.
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Quellen:
Praxisnachricht des KBV „Vorhaltepauschale für Hausärzte neu geregelt“ (aufgerufen am 13.10.2025)
Vorhaltepauschale (PDF) Bewertungsausschuss, Sitzung 792, Beschlussdatum 19.08.2025