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Erhöhung der Verwaltungskostenumlage in Schleswig-Holstein – Was Praxen und MVZ jetzt wissen müssen

Am 19. November 2025 hat die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) eine deutliche Anhebung der Verwaltungskostenumlage beschlossen. Diese Entscheidung betrifft alle niedergelassenen Ärzt:innen, Praxismanager:innen und MVZ-Leitungen im Land – und stellt eine zusätzliche finanzielle Belastung dar. Doch es gibt Wege, diese Mehrkosten strategisch zu kompensieren.

Hintergrund der Erhöhung

Die KVSH begründet den Schritt mit massiven Wertverlusten bei ihren Kapitalanlagen im Immobilienbereich. Laut Pressemitteilung sind Abschreibungen in Höhe von 36 Millionen Euro nötig, um drohende Verluste auszugleichen.
Deshalb wird die Verwaltungskostenumlage ab dem ersten Quartal 2026 von aktuell 2,2 % auf 3,25 % steigen.
Die Anhebung soll vorübergehend für etwa sieben Quartale gelten, um das finanzielle Risiko zu decken.

Laut KVSH-Vorstand ist keine andere Finanzierungsquelle ausreichend, da Rücklagen und Einsparpotenziale im Verwaltungshaushalt nicht ausreichen, um die Abschreibungen zu tragen.

Was bedeutet das konkret für Ärzt:innen und Praxen?

Zusätzliche Belastung: Mit der neuen Umlage zahlen Arztpraxen und MVZ künftig 1 Prozentpunkt mehr auf ihre Honorarabrechnung. Für viele bedeutet das: deutlich höhere Fixkosten für Verwaltung.
Transparenz & Kritik: Einige Ärztekreise kritisieren den Beschluss – insbesondere, weil die Verluste aus Anlageentscheidungen offenbar von früheren Vorständen stammen, für die die jetzigen Mitglieder zahlen sollen.
Zeitlich befristet: Die KVSH selbst sieht die Umlagenerhöhung als befristet an – je nach Entwicklung könnte eine Absenkung nach diesen sieben Quartalen möglich sein.
Folgen für das Praxishonorar: Gleichzeitig hat die KVSH bereits darauf hingewiesen, dass der Honorarabschluss für 2025 nicht alle gestiegenen Praxiskosten deckt.

Chancen und Herausforderungen aus Sicht der Praxis

Chancen:

  • Ärzt:innen, die ihre Abrechnung konsequent steuern und optimieren, haben jetzt einen stärkeren Anreiz, alle möglichen Leistungen vollständig abzurechnen.
  • Eine optimierte Abrechnung kann langfristig helfen, die Mehrbelastung zumindest teilweise zu kompensieren.

Herausforderungen:

  • Der erhöhte Umlagesatz betrifft jede abrechnende Leistung – das wirkt sich direkt auf den Nettoerlös aus.
  • Nicht alle Praxen verfügen über ausreichend Zeit oder Personalressourcen, um das Abrechnungspotenzial manuell zu prüfen oder zu optimieren.
  • In MVZ mit mehreren Ärzt:innen kann die Umlage ein zusätzlicher Faktor bei internen Kostenverteilungen sein.

Warum EBM+ jetzt besonders relevant ist

Gerade in dieser Phase kann EBM+ ein entscheidender Hebel sein, damit Ihre Praxis die zusätzliche Belastung durch die Umlagenerhöhung nicht ungebremst tragen muss:

  1. Optimierung der Abrechnung: EBM+ hilft Ihnen, abrechnungsfähige Leistungen automatisch zu identifizieren, damit kein Honorar ungenutzt bleibt.
  2. Transparenz & Kontrolle: Sie sehen genau, welche Leistungen in Ihrem Quartal unterrechnet werden, und können gezielt korrigieren.
  3. Kompensation der Mehrkosten: Durch das zusätzliche Honorar, das durch verbesserte Kodierung und Dokumentation entsteht, können Sie die Mehrbelastung durch die Umlage ausgleichen – kurz gesagt: „Holen Sie sich Ihr Geld zurück.“

Handlungsempfehlung für Ärzt:innen & Praxen in Schleswig-Holstein

  • Prüfen Sie bereits jetzt Ihre Abrechnungsdaten unter Berücksichtigung der bevorstehenden Umlagenerhöhung.
  • Nutzen Sie digitale Tools wie EBM+, um Potenziale systematisch aufzudecken und zu realisieren.
  • Vereinbaren Sie eine unverbindliche Online-Demo, um zu sehen, wie EBM+ Ihnen helfen kann, die zusätzlichen Kosten durch die erhöhte Verwaltungskostenumlage effizient zu kompensieren.

Fazit:
Die Erhöhung der Verwaltungskostenumlage durch die KVSH ist für viele Praxen in Schleswig-Holstein eine spürbare Belastung. Gleichzeitig eröffnet sich ein klarer strategischer Weg, diese Mehrkosten über optimierte Abrechnung zurückzugewinnen. EBM+ kann dabei ein wertvoller Partner sein – strukturiert, transparent und maßgeblich zur Sicherung Ihres Praxisertrags.

Quellen:
https://www.kvsh.de/presse/pressemitteilungen/kapitalanlagen
https://www.aeksh.de/aerzteblatt/artikel/detail/kvsh-erhoeht-verwaltungsumlage-auf-325-prozent