Zum Inhalt springen

EBM Abrechnung: Wichtige Ziffern & Kodierung

Die Abrechnung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) stellt Ärzte und Praxismanager immer wieder vor Herausforderungen. Um Ihnen den Durchblick zu erleichtern, haben wir die neun häufigsten Themen und Fragen rund um die EBM-Abrechnung zusammengestellt und verständlich erklärt.

1. Hausärztliche Abrechnung: Was beinhaltet die Versichertenpauschale (GOP 03000)?

Die hausärztliche Versichertenpauschale (GOP 03000) ist eine der grundlegendsten Abrechnungspositionen im EBM. Sie kann einmal pro Quartal bei jedem gesetzlich versicherten Patienten abgerechnet werden, der die Praxis im jeweiligen Quartal aufgesucht hat und bei dem ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Diese Pauschale deckt die grundlegende hausärztliche Versorgung im Quartal ab, einschließlich der ersten Kontaktaufnahme, der Anamnese, der körperlichen Untersuchung und der gegebenenfalls erforderlichen Beratung. Sie ist die Basis für viele weitere Abrechnungspositionen und Zuschläge, wie beispielsweise die Chronikerpauschalen.

2. Sprechende Medizin abrechnen: Welche EBM-Ziffern sind für das Arzt-Patienten-Gespräch relevant?

Die „sprechende Medizin“ gewinnt im EBM zunehmend an Bedeutung. Hierfür existieren über 150 Gebührenordnungspositionen (GOP) im EBM. Diese Ziffern honorieren das ärztliche Gespräch, die Beratung und die Erörterung mit dem Patienten. Beispiele hierfür sind die GOP 03230/04230 für ein problemorientiertes Gespräch bei schwerwiegenden Erkrankungen, die GOP 35100 /35110 für die Psychosomatik, die GOP 14220/16220/21220 für ein allgemeines Gespräch oder die GOP 22220/23220/51030 für psychotherapeutische Gespräche. Die korrekte Anwendung dieser Ziffern ist entscheidend, um den zeitlichen Aufwand für diese wichtigen Leistungen angemessen zu vergüten.

3. Chronikerpauschale richtig abrechnen: Voraussetzungen und EBM-Ziffern (GOP 03220 ff.)

Die Chronikerpauschalen (GOP 03220/03221 bzw. 04220/04221) honorieren den erhöhten Aufwand für die Betreuung von Patienten mit mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung – in EBM+ haben sind die ICD-Kataloge der KVen hinterlegt. Um diese Pauschale abrechnen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise eine kontinuierliche Behandlung über einen längeren Zeitraum mit Kontakten in drei von vier Quartalen (oft als „4-3-2-Regel“ bezeichnet). Bei Neupatienten, einem Hausarztwechsel oder der Übernahme einer Praxis muss dies besonders dokumentiert und die Pauschale mit dem Zusatz „H“ versehen werden (z.B. 03220H). Je nach KV-Gebiet erfolgt die H-Kennzeichnung einmalig oder für drei Quartale.

4. Videosprechstunde abrechnen: Welche EBM-Ziffern (GOP 01444 ff.) müssen Ärzte kennen?

Die Videosprechstunde hat sich als fester Bestandteil der ambulanten Versorgung etabliert. Für die Abrechnung stehen spezifische EBM-Ziffern zur Verfügung, beginnend mit GOP 01444 als Zuschlag für die Authentifizierung des Patienten. Die GOP 01450 kann als Zuschlag für die Durchführung der Videosprechstunde selbst abgerechnet werden. Zudem können viele Gesprächsleistungen (wie z.B. GOP 03230V) auch im Rahmen der Videosprechstunde erbracht und abgerechnet werden. Es ist wichtig, die jeweiligen Anmerkungen und Abrechnungsbestimmungen zu beachten, beispielsweise hinsichtlich der Kennzeichnung als ausschließliche Videosprechstunde (Pseudoziffer 88220) und der maximal abrechenbaren Fälle pro Quartal.

Mehr Honorar.
Weniger Aufwand.

EBM+ unterstützt Sie dabei, Ihre Abrechnungspotenziale voll auszuschöpfen.

5. Sonographie-Abrechnung nach EBM: Die wichtigsten Ziffern im Überblick (Abschnitt 33)

Die Sonographie ist eine häufig in der Praxis eingesetzte technische Leistung. Die entsprechenden EBM-Ziffern finden sich im Abschnitt 33 des EBM. Hier sind zahlreiche GOPs für verschiedene Körperregionen und Untersuchungsindikationen aufgeführt. Die korrekte Abrechnung erfordert die genaue Kenntnis der jeweiligen Leistungslegenden und gegebenenfalls der notwendigen Qualifikationen für bestimmte Untersuchungen.

6. Palliativmedizinische Leistungen abrechnen: Relevante EBM-Ziffern und Besonderheiten (Abschnitt 37)

Die palliativmedizinische Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Patienten wird im Abschnitt 37 des EBM abgebildet. Eine wichtige Ziffer ist die GOP 03370 für die palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inklusive Behandlungsplan. Dieser Abschnitt enthält weitere spezifische GOPs für die besondere Betreuung und Versorgung dieser Patientengruppe, einschließlich möglicher Fallkonferenzen (GOP 37120/37320).

7. Impfleistungen korrekt abrechnen: Die EBM-Ziffern im Abschnitt 8 für Ärzte

Impfleistungen sind ein wichtiger Bestandteil der präventiven Versorgung und werden durch regionale Impfvereinbarungen der 17 KVen geregelt und abgerechnet. Die für Ihr KV-Gebiet gültigen Abrechnungsziffern finden Sie in der regionalen Gebührenordnung. Diese GOPen werden auch Pseudoziffern oder Symbolziffern genannt und werden durch die Kassenärztlichen Vereinigungen für die Bereiche 8 und 9 frei vergeben.

8. Laborleistungen nach EBM abrechnen: Wichtige Ziffern und der Wirtschaftlichkeitsbonus (Abschnitt 32)

Die Abrechnung von Laborleistungen erfolgt im Abschnitt 32 des EBM und kann komplex sein. Hier sind zahlreiche GOPs für Grundleistungen (32.1), allgemeine Laboruntersuchungen (32.2) und spezielle Laboruntersuchungen (32.3) aufgeführt. Eine Besonderheit ist der Wirtschaftlichkeitsbonus (GOP 32001), der Ärzte honoriert, wenn sie Laborleistungen wirtschaftlich erbringen oder veranlassen. Die Höhe des Bonus ist fachgruppenspezifisch und wird anhand der durchschnittlichen Laborkosten je Behandlungsfall ermittelt.

9. Ambulante Operationen abrechnen: Die Schlüssel-EBM-Ziffern im Kapitel 31

Ambulante Operationen werden im Kapitel 31 des EBM abgerechnet. Hier ist es entscheidend, den Anhang 2 des EBM zu beachten, in dem alle abrechnungsfähigen Eingriffe aufgeführt sind und dem jeweiligen OPS-Kode zugeordnet werden müssen. Die Vergütung erfolgt in der Regel extrabudgetär. Zudem gibt es Zuschläge (GOP 31451 ff.) für bestimmte Operationen, insbesondere wenn die tatsächliche Operationsdauer die im EBM ausgewiesene Zeitkategorie überschreitet. Auch die prä- und postoperative Versorgung (GOP 31010 ff., 31600 ff.) sind gesondert abrechenbar.  

Hinweis: Es ist wichtig, sich über die aktuellen Änderungen über die offiziellen Informationskanäle der KBV und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen regelmäßig auf dem Laufenden zu halten, um sicherzustellen, dass Sie korrekt abrechnen. Digitale Tools wie EBM+ erledigen das automatisch und werden regelmäßig aktualisiert. EBM+ hilft zudem, Abrechnungspotentiale optimal auszuschöpfen.

 

Quellen:

 

Dieser Beitrag soll Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Aspekte der EBM-Abrechnung geben. Für detaillierte Informationen und spezifische Fragen empfehlen wir Ihnen, die offiziellen Quellen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu konsultieren.

 

Lernen Sie EBM+ in einer unverbindlichen, persönlichen Demo genauer kennen.

KV-Abrechnungsexpertise zahlt sich aus.

Das EBM+ PlugIn
für Ihre Praxissoftware

Die Anwendung unterstützt niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dabei, Abrechnungspotentiale optimal  auszuschöpfen.

Als digitale Assistenz sorgt EBM+ für eine korrekte, vollständige und wirtschaftlichere Quartalsabrechnung.

EBM+ Software Demo