Einführung der neuen hausärztlichen Versorgungspauschale (GOP 03100) für bestimmte Chroniker
Zum 1. Juli 2026 wird eine neue halbjährliche Versorgungspauschale für bekannte chronisch Kranke eingeführt, die an unkomplizierten Erkrankungen wie Bluthochdruck, Gicht oder Schilddrüsenleiden leiden und nur ein Medikament benötigen. Die GOP 03100 (umgesetzt via GOP 03103/03104 je nach Alter) ersetzt für zwei Quartale die Versichertenpauschale, die Chronikerpauschale sowie den Medikationsplan-Zuschlag und soll unnötige Praxisbesuche reduzieren.
Quelle: KV Baden-Württemberg (aufgerufen am 20.03.2026)
Neuer Zuschlag (GOP 03110) bei intensivem Betreuungsbedarf im Folgequartal
Sollte bei einem Patienten, bei dem im Vorquartal die neue Versorgungspauschale abgerechnet wurde, doch ein unerwartet intensiver Betreuungsbedarf entstehen, wurde hierfür der neue Zuschlag nach GOP 03110 (differenziert in GOP 03113 und 03114) geschaffen. Dieser fängt den Mehraufwand im Folgequartal auf, darf jedoch bei maximal acht Prozent der Behandlungsfälle einer Praxis zum Tragen kommen.
Quelle: KV RLP (aufgerufen am 16.03.2026)
Spezifische Vorhaltepauschalen (GOP 03046 bis 03048) für das „Versorgungspauschalen-Folgequartal“
Als Folgeerscheinung der neuen Chroniker-Systematik greift ab dem 1. Juli 2026 eine neue Zuschlagslogik für die Vorhaltepauschale im Folgequartal. Wird die GOP 03110 abgerechnet, setzt die KV automatisch die neuen Strukturzuschläge GOP 03046 (77 Punkte), GOP 03047 (6 Punkte) oder GOP 03048 (18 Punkte) zu, um die Systematik der hausärztlichen Strukturkriterien-Reform fortzuführen.
Quelle: AAA / IWW Institut (aufgerufen am 16.03.2026)
Reduzierter BAG-Aufschlag bei der neuen Versorgungspauschale
Rein hausärztliche Berufsausübungsgemeinschaften (BAGen) müssen bei der Kalkulation ihrer Honorare aufpassen: Der bekannte BAG-Zuschlag von 22,5 Prozent, der standardmäßig auf die Versichertenpauschalen gewährt wird, gilt nicht für die neue Pauschale. Für die GOP 03100 wurde der Kooperationsaufschlag stattdessen auf 11 Prozent halbiert.
Quelle: AAA / IWW Institut (aufgerufen am 16.03.2026)
Kinderärzte dürfen Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene (GOP 01732) abrechnen
Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 wird der Kreis der berechtigten Fachgruppen für die Gesundheitsuntersuchung ausgeweitet. Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin können die GOP 01732 nun explizit für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 20 Jahren abrechnen, um einen lückenlosen Übergang in der Präventionsversorgung zu gewährleisten.Quelle: KV Hessen (aufgerufen am 02.07.2026)
Neue EBM-Leistung für Infusionstherapie mit Donanemab (GOP 02103)
Der EBM-Abschnitt 2.1 wird zum 1. Juli 2026 um eine hochspezifische Leistung erweitert. Mit der neu aufgenommenen GOP 02103 können berechtigte Praxen die komplexe und überwachungspflichtige Infusionstherapie des neu zugelassenen Alzheimer-Antikörpers Donanemab abrechnen.
Quelle: KVSA (aufgerufen am 06.07.2026)
Verlängerung der ePA-Erstbefüllungspauschale bis Ende 2026
Gute Nachrichten für den administrativen Aufwand: Die Vergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wurde über das bisherige Befristungsdatum hinaus verlängert. Die entsprechende Abrechnungsregelung bleibt für Praxen nun unverändert bis zum 31. Dezember 2026 bestehen.
Quelle: KV Hessen (aufgerufen am 02.07.2026)
Verbot der Privatliquidation von Mehrkosten bei intraocularen Sonderlinsen
Zum 1. Juli 2026 erfolgt eine strikte Klarstellung im EBM bezüglich ophthalmologischer Operationen. Werden Sonderformen von Intraocularlinsen implantiert, dürfen die Mehrkosten für den eigentlichen operativen Eingriff sowie die postoperative Überwachung und Behandlung unter keinen Umständen zusätzlich privat liquidiert werden.
Quelle: KV Hessen (aufgerufen am 02.07.2026)
Rückwirkende EBM-Zuschläge bei ambulanten Kinder-Operationen im Hybrid-DRG-Bereich
Rückwirkend zum 16. April 2026 und befristet bis zum Jahresende 2026 wurde beschlossen, dass ambulante Operationen bei Kindern und Jugendlichen, die unter die Hybrid-DRG fallen, zusätzliche EBM-Zuschläge erhalten. Praxen werden die Strukturzuschläge nach den GOPs 31950 bis 31997 von der KV automatisch zugesetzt.
Quelle: KV Hessen (aufgerufen am 01.07.2026)
Verlängerte Nachbeobachtungszeit nach diaphragmalen Hernien-Verschlüssen (GOP 31530)
Eine Detailanpassung im operativen Kapitel sorgt ab dem 1. Juli 2026 für eine bessere Abbildung zeitintensiver Fälle. Für die verlängerte postoperative Nachbeobachtung von bis zu 24 Stunden nach einem Verschluss von diaphragmalen Hernien kann nun explizit die GOP 31530 herangezogen werden.
Quelle: KV Hessen (aufgerufen am 02.07.2026)