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3. Quartal 2025

Entfall der Obergrenze für Videosprechstunden bei unbekannten Patienten ab 1. April (rückwirkend) (PDF)
Der Bewertungsausschuss hat rückwirkend zum 1. April 2025 die Differenzierung der Obergrenze für reine Videosprechstunden zwischen bekannten und unbekannten Patienten aufgehoben. Praxen können nun bis zu 50 Prozent aller Behandlungsfälle eines Quartals ausschließlich per Videosprechstunde versorgen, was die Flexibilität telemedizinischer Angebote weiter erhöht.
Quelle: KV Nachrichten 08/2025 – Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (aufgerufen im August 2025)

Neue Kostenpauschale (GOP 40909) für Transmitter im Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
Seit dem 1. Juli 2025 werden die Kosten für externe Transmitter, die für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz oder die telemedizinische Funktionsanalyse erforderlich sind, extrabudgetär über den EBM erstattet. Die neue Kostenpauschale GOP 40909 kann einmalig und insgesamt maximal dreimal pro Patient abgerechnet werden, was die Kostenerstattung für telemedizinische Zentren vereinfacht.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (aufgerufen am 09.07.2025)

Außerklinische Intensivpflege (AKI): Neue Bestimmungen zur Potenzialerhebung
Mit Auslaufen der Sonderregelungen wurden die Abrechnungsbestimmungen für die Außerklinische Intensivpflege (AKI) zum 1. Juli 2025 angepasst. Für neue Behandlungsfälle muss zur Abrechnung der GOP 37710 eine ärztliche Potenzialerhebung zum Entwöhnungspotenzial vorliegen. Für Bestandsfälle, die bereits vor dem 1. Juli 2025 AKI erhielten, ist dies nicht erforderlich.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Berlin (aufgerufen am 11.07.2025)

Obligatorische Annahme der Elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB) ab Juli (PDF)
Seit dem 1. Juli 2025 sind Arztpraxen verpflichtet, die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) als Nachweis der Krankenversicherung digital entgegenzunehmen, wenn Patienten ihre eGK nicht vorlegen können. Dieses Verfahren ersetzt in vielen Fällen die bisherige Papierbescheinigung und ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung des Abrechnungsprozesses.
Quelle: KVNachrichten 08/2025 – Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (aufgerufen im August 2025)

Wechsel des Kodierungssystems: HGNC löst OMIM-Kodes bei Gendiagnostik ab
Die Kodierung von human- und tumorgenetischen Leistungen erfolgt seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr mit den bisherigen OMIM®-Kodes, sondern ausschließlich mit den Gensymbolen des HUGO Gene Nomenclature Committee (HGNC). Diese Umstellung ist für Labore und Praxen, die entsprechende Leistungen abrechnen, zwingend zu beachten.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (aufgerufen am 01.07.2025)

Erhöhung der Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Praxis ab 1. Juli
Die gesetzlichen Zuzahlungsbeträge für Heilmittel, die von Ärzten und Psychotherapeuten in der Praxis selbst erbracht und abgerechnet werden, wurden zum 1. Juli 2025 angehoben. Grund dafür sind höhere Preise für Heilmittel, was Praxen bei der Einziehung der Zuzahlungsbeträge beachten müssen.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bremen (aufgerufen am 09.07.2025)

EBM-Zuschlag für Komplexversorgung psychisch kranker Kinder/Jugendlicher in der Transition
Der ergänzte Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli 2025 einen neuen Zuschlag im EBM beschlossen, der die Komplexversorgung von schwer psychisch kranken Kindern und Jugendlichen beim Übergang in die Erwachsenenbehandlung (Transition) honoriert. Dies stärkt die interdisziplinäre Zusammenarbeit in der Versorgung dieser Patientengruppe.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bremen (aufgerufen am 09.07.2025)

Absenkung des Höchstwerts für den Technikzuschlag (GOP 01450)
Zum 1. Juli 2025 wurde der Höchstwert für den Technikzuschlag (GOP 01450) für die telematische Infrastruktur von 40 Punkten auf 700 Punkte abgesenkt, da die Preise für Videodienstanbieter gesunken sind. Die Anpassung führt dazu, dass der Zuschlag nun bereits bei der Erbringung von 18 Videosprechstunden im Quartal den Höchstwert erreicht.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bremen (aufgerufen am 09.07.2025)

Höhere Vergütung für Fluoreszenzangiographie und neue Kostenpauschale
Zum Ende des Quartals (25.09.2025) wurde im EBM eine höhere Vergütung für die Fluoreszenzangiographie beschlossen. Zudem wird eine neue Kostenpauschale für den hierfür notwendigen Teststoff eingeführt, was die Abrechnung für ophthalmologische Praxen vereinfacht und anpasst.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (aufgerufen am 25.09.2025)

Vergütung für die DiGA „ProHerz“ über den EBM möglich
Die digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) „ProHerz“ zur Unterstützung von Patienten mit Herzinsuffizienz wurde im EBM-Abschnitt 1.4 aufgenommen und ist somit ab dem 25.09.2025 über die gesetzlichen Krankenkassen abrechenbar. Dies ermöglicht Kardiologen und anderen beteiligten Fachgruppen eine Vergütung für die Verordnung und Betreuung der Anwendung.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (aufgerufen am 25.09.2025)

Hinweis: Dies ist nur eine Auswahl der vielen Änderungen, die im EBM zum 3. Quartal 2025 vorgenommen wurden. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Änderungen über die offiziellen Informationskanäle der KBV und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen regelmäßig auf dem Laufenden zu halten, um sicherzustellen, dass Sie korrekt abrechnen. Digitale Tools wie EBM+ erledigen das automatisch und werden regelmäßig aktualisiert. EBM+ hilft zudem, Abrechnungspotentiale optimal auszuschöpfen.