Erhöhung der Obergrenze für Videosprechstunden ab 1. April 2025
Seit dem 1. April 2025 wurde die Obergrenze für Behandlungsfälle, die ausschließlich im Videokontakt stattfinden, für bekannte Patienten von 30 Prozent auf 50 Prozent angehoben. Zusätzlich entfällt rückwirkend zum 1. Januar 2025 die Leistungsbegrenzung für einzelne Leistungen in der Videosprechstunde komplett. Diese Änderungen bieten Praxen mehr Flexibilität bei der Nutzung telemedizinischer Angebote.
Quelle: KV Hessen (aufgerufen am 14.05.2025)
Anpassungen zur Darmkrebsvorsorge: Anspruchsberechtigung auch für Frauen ab 50 Jahren
Ab dem 1. April 2025 können Frauen ebenso wie Männer ab dem Alter von 50 Jahren eine Früherkennungskoloskopie oder alternativ alle zwei Jahre den immunologischen Test auf okkultes Blut im Stuhl (iFOBT) in Anspruch nehmen. Diese Angleichung der Anspruchsberechtigung erweitert das Angebot zur Darmkrebsfrüherkennung.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (aufgerufen am 31.03.2025)
Erhöhung der Kostenpauschalen für Vakuumversiegelungstherapie ab 1. April 2025
Zum 1. April 2025 wurden zwei Kostenpauschalen für Sachkosten bei der Vakuumversiegelungstherapie (EBM-Abschnitt 40.17) an die aktuellen Marktpreise angepasst. Dies führt zu einer Erhöhung der Kostenpauschale 40901 (Wundfläche bis 20 cm²) auf 91,14 Euro und der Kostenpauschale 40902 (Wundfläche größer als 20 cm²) auf 94,27 Euro.
Quelle: KVHB Bremen (aufgerufen am 01.04.2025)
Neuer EBM-Abschnitt 37.6 für ambulante Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher
Ein neuer Abschnitt 37.6 im EBM wurde zum 1. April 2025 eingeführt, um die Vergütung von Leistungen für die ambulante Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher zu regeln. Elf neue GOPs sind in diesem Abschnitt enthalten, die von berechtigten Vertragsärzten und -psychotherapeuten abgerechnet werden können.
Quelle: KVWL (aufgerufen am 18.06.2025)
Änderung der Kodierung bei Gendiagnostik: OMIM®-Kodes entfallen ab Q3/2025
Ab dem 1. Juli 2025 können human- und tumorgenetische Leistungen nicht mehr mit OMIM®-Kodes kodiert werden. Stattdessen sind künftig die Gensymbole des HUGO Gene Nomenclature Committee (HGNC) anzugeben. Eine Abrechnung mit den alten OMIM®-Kodes ist nur noch für Behandlungsfälle bis einschließlich Quartal 2/2025 möglich.
Quelle: KV Hessen (aufgerufen am 17.06.2025)
Anpassungen im Zweitmeinungsverfahren ab 1. April 2025
Die Abrechnungsbestimmung für das Zweitmeinungsverfahren vor Eingriffen an der Wirbelsäule wurde zum 1. April 2025 angepasst. Zudem werden für das Zweitmeinungsverfahren vor Eingriffen bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom ab 1. April 2025 die erforderlichen Fachgruppen berücksichtigt.
Quelle: KVWL (aufgerufen am 18.06.2025)
Künftig jährliche Anpassung bei Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen
Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, dass die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen des Abschnitts 40.14 EBM künftig jährlich angepasst werden, analog zum Orientierungswert. Diese Neuregelung berücksichtigt, dass diese Pauschalen sämtliche Sach- und Dienstleistungen rund um die Dialyse umfassen.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Berlin (aufgerufen am 11.06.2025)
Erfolgreiche Honorarverhandlungen in Berlin mit Einigung erzielt
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Krankenkassenverbände haben sich im Rahmen eines Schiedsamtsverfahrens erfolgreich auf einen Kompromiss in den Honorarverhandlungen geeinigt. Dies führt unter anderem zu einer Erhöhung des regionalen Vergütungspunktwerts um 3,85 % (ca. +96 Mio. € in 2025) und Anpassungen der Notdienststrukturen.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Berlin (aufgerufen am 06.06.2025)
Änderungen des Anhangs 2 an OPS-Version 2025
Der Bewertungsausschuss hat den Anhang 2 zum EBM an die Version 2025 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) angepasst. Dies beinhaltet die Neuaufnahme von 113 OPS-Kodes, die Streichung von sechzehn OPS-Kodes sowie redaktionelle Änderungen an 11 OPS-Kodes, was sich auf die Abrechnung ambulanter Operationen auswirkt.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (aufgerufen am 16.05.2025)
Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „elona therapy Depression“ im EBM aufgenommen
Zum 1. April 2025 wurde die DiGA „elona therapy Depression“ zur Behandlung von Patienten in ambulanter Psychotherapie mit Depression, Angst-/Panikstörungen und hypochondrischen Störungen in den Abschnitt 1.4 EBM aufgenommen. Dies erweitert das Spektrum der abrechenbaren digitalen Gesundheitsleistungen.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (aufgerufen am 31.03.2025)
Hinweis: Dies ist nur eine Auswahl der vielen Änderungen, die im EBM zum 1. Quartal 2025 vorgenommen wurden. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Änderungen über die offiziellen Informationskanäle der KBV und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen regelmäßig auf dem Laufenden zu halten, um sicherzustellen, dass Sie korrekt abrechnen. Digitale Tools wie EBM+ erledigen das automatisch und werden regelmäßig aktualisiert. EBM+ hilft zudem, Abrechnungspotentiale optimal auszuschöpfen.