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Startseite » Aktuelle EBM News und Änderungen » 1. Quartal 2025

1. Quartal 2025

EBM-Position für intrathekale Tofersen-Injektion beschlossen
Die Anwendung des neuen ALS-Therapeutikums Tofersen ist anspruchsvoll. Nun gibt es dafür eine reguläre EBM-Ziffer – extrabudgetär und bis zu fünfmal im Behandlungsfall.
Quelle: ÄrzteZeitung (aufgerufen am 09.01.2025) – Paywall / LogIn erforderlich

Keine neue Untersuchungsmethode: Ultra-Langzeit-EEG ist nicht als Leistung im EBM enthalten
Nach Entscheidung des Bewertungsausschuss (BA) stellt das Ultra-Langzeit-Elektroenzephalografie (Ultra-Langzeit-EEG) weder eine neue Untersuchungsmethode dar, noch ist es als Leistung im EBM enthalten.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bremen (aufgerufen am 07.01.2025)

Erweiterung des Neugeborenen-Screenings nach Kinder-Richtlinie tritt in Kraft
Zum Jahresbeginn 2025 wurden die Richtlinien für das Neugeborenen-Screening erweitert. Dies betrifft insbesondere die GOP 01724, bei der es Anpassungen in den Verantwortlichkeiten, dem Trackingverfahren und der Abklärungsdiagnostik für das Adrenogenitale Syndrom gibt, was sich auf die Abrechnung dieser Leistung auswirkt.
Quelle: KVSA Infoletter vom 30.12.2024

Neue EBM-Pauschalen und Zuschläge für die Heimdialyse eingeführt
Im Rahmen der EBM-Anpassungen zum 1. Januar 2025 wurden neue Gebührenordnungspositionen (GOP 40845 bis 40847) für die Durchführung der Heimdialyse in den Katalog aufgenommen. Dies schafft neue Abrechnungsmöglichkeiten und berücksichtigt die spezifischen Anforderungen dieser Versorgungsform.
Quelle: KVSA Infoletter vom 30.12.2024

Detailänderungen im EBM zum Jahresbeginn 2025 wirksam geworden
Zum 1. Januar 2025 gab es verschiedene Detailänderungen im EBM, die die tägliche Abrechnungspraxis in Arztpraxen und MVZ betreffen. Dazu gehören beispielsweise die Anpassung der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut(en)“ und Klarstellungen bei spezifischen GOPs wie der 37710 (AKI) und der Kontrolluntersuchung nach Schwangerschaftsabbruch. Quelle: KV Hessen (aufgerufen am 20.03.2025)

Computertomographie-Koronarangiographie (CCTA) unter bestimmten Voraussetzungen abrechenbar
Seit dem 1. Januar 2025 können Ärzte mit entsprechender Genehmigung die GOP 34370 für die CCTA bei Verdacht auf eine chronische koronare Herzkrankheit abrechnen. Zudem wurde die GOP 34371 für die obligatorische interdisziplinäre Fallkonferenz nach erfolgter CCTA in den EBM aufgenommen, was neue Vergütungsstrukturen schafft.
Quelle: KV Hessen (aufgerufen am 20.03.2025)

Mögliche Anpassungen der Vergütung aufgrund des GVSG 2.0 erwartet
Im Zuge der Diskussionen und Verhandlungen zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz 2.0 (GVSG 2.0) werden im Laufe des 1. Quartals 2025 mögliche Auswirkungen auf die ambulante Vergütung erwartet. Konkrete Anpassungen könnten sich in verschiedenen Bereichen des EBM und der Selektivverträge ergeben.
Quelle: EBM+ als allgemeine Information basierend auf dem politischen Prozess (1. Quartal 2025)

Fokus auf die Förderung der Telemedizin und deren Vergütung
Die Bedeutung der Telemedizin nimmt weiterhin zu, und im 1. Quartal 2025 könnten neue oder angepasste Vergütungsregelungen für telemedizinische Leistungen in Kraft treten oder diskutiert werden. Dies betrifft möglicherweise Videosprechstunden, telemedizinische Konsile und andere digitale Versorgungsformen.
Quelle: EBM+ als allgemeine Information basierend auf dem politischen Prozess (1. Quartal 2025)

Diskussionen um die Anpassung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV)
Die jährliche Anpassung der MGV ist ein wichtiger Faktor für die finanzielle Situation von Arztpraxen. Im 1. Quartal 2025 werden traditionell die Rahmenbedingungen und Berechnungsfaktoren für die MGV des laufenden Jahres diskutiert und möglicherweise erste Festlegungen getroffen, die sich auf die Budgetierung auswirken.
Quelle: EBM+ als allgemeine Information (1. Quartal 2025)

Hinweis: Dies ist nur eine Auswahl der vielen Änderungen, die im EBM zum 1. Quartal 2025 vorgenommen wurden. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Änderungen über die offiziellen Informationskanäle der KBV und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen regelmäßig auf dem Laufenden zu halten, um sicherzustellen, dass Sie korrekt abrechnen. Digitale Tools wie EBM+ erledigen das automatisch und werden regelmäßig aktualisiert. EBM+ hilft zudem, Abrechnungspotentiale optimal auszuschöpfen.