Zum Inhalt springen
Startseite » Aktuelle EBM News und Änderungen » 4. Quartal 2024

4. Quartal 2024

Neue EBM-Leistungen für Long-COVID-Versorgung: Strukturierte Betreuung auch ohne Spezialambulanzen
Ab dem 1. Januar werden neue Leistungen für die Versorgung von Long-COVID-Patienten in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Der Bewertungsausschuss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbands hat dazu die Vergütung und Abrechnungsmöglichkeiten festgelegt.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (aufgerufen am 17.12.2024)

Anhang 2 zum EBM mit OPS-Kodes wird zum 1. Januar aktualisiert
Zum 1. Januar 2025 wird der Anhang 2 zum EBM an die aktuelle Version des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) Version 2025 angepasst. Dabei werden OPS-Kodes neu in den Anhang 2 aufgenommen, Kodes gestrichen sowie einzelne OPS-Bezeichnungen redaktionell geändert.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Bremen (aufgerufen am 30.11.2024)

Vergütung: RSV-Prophylaxe in EBM aufgenommen
Kinder- und Jugendmediziner dürfen die drei im neuen EBM-Abschnitt 1.7.10 (Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren) aufgenommenen Gebührenordnungspositionen (GOP) 01941, 01942 und 01943 seit 16. September 2024 abrechnen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (aufgerufen am 09.11.2024)

Aktuelle Tipps für die richtige EBM-Abrechnung
Video 30:14 min
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (aufgerufen am 18.10.2024)

Mpox-Impfung: Abrechnung in NRW möglich
Die regionale Impfvereinbarung mit den nordrheinischen Krankenkassen ist um die Mpox-Impfung ergänzt worden. Die Vergütung für eine Mpox-Impfung beträgt demnach 9,62 Euro mit Steigerung um den OPW zum 1. Januar 2025. Die Abrechnung der Impfung ist rückwirkend ab dem 13.09.2024 möglich.
Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein  (aufgerufen am 20.09.2024)

Einigung bei den Finanzierungsverhandlungen: Knapp vier Prozent mehr für die ambulante Versorgung in 2025
Die Finanzmittel für die ambulante Versorgung werden im kommenden Jahr um knapp vier Prozent angehoben. Der Orientierungswert und damit die Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen steigt zum 1. Januar 2025 um 3,85 Prozent. Er beträgt dann 12,3934 Cent. Zusätzlich wird die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung aufgrund einer veränderten Demografie und Krankheitslast bundesweit im Schnitt um 0,14 Prozent angehoben. Zusammen ergibt sich ein Plus von knapp vier Prozent.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (aufgerufen am 17.09.2024)

Neuer Online-EBM im Internet jetzt noch komfortabler
Der neue Online-EBM löst die bisherigen Versionen ab und bietet mit Suchfunktion, Quartalsvergleichen und weitere Extras eine komfortablere Recherche. Die KBV passt den Online-EBM jedes Quartal an. Praxen steht damit immer eine aktuelle Fassung zur Verfügung.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (aufgerufen am 06.09.2024)

Zweite Honorarrunde für 2025 endet ergebnislos
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband ringen um den Orientierungswert für 2025, haben jedoch bei ihren Honorarverhandlungen auch im zweiten Anlauf keine greifbaren Ergebnisse erzielen können. Im September wird weiterverhandelt.
Quelle: Ärzte Zeitung (aufgerufen am 22.08.2024) – Paywall / LogIn erforderlich

Hinweis: Dies ist nur eine Auswahl der vielen Änderungen, die im EBM zum 1. Quartal 2025 vorgenommen wurden. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Änderungen über die offiziellen Informationskanäle der KBV und der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen regelmäßig auf dem Laufenden zu halten, um sicherzustellen, dass Sie korrekt abrechnen. Digitale Tools wie EBM+ erledigen das automatisch und werden regelmäßig aktualisiert. EBM+ hilft zudem, Abrechnungspotentiale optimal auszuschöpfen.